Für die Vergabestellen ist das Berufsregister eine wertvolle Informationsquelle, wenn bei einer öffentlichen Submission die Vergabeanträge vorliegen. Mit Hilfe des Protokolls der Offertöffnung kann das Berufsregister in den meisten Fällen innerhalb eines Tages verbindlich Auskunft geben über die GAV-Einhaltung der günstigsten Firmen. Das Berufsregister bietet diese Dienstleistungen an bei:
- öffentlichen Submissionen
(gemäss den Submissionsverordnungen)
- privaten Submissionen
(das schriftliche Einverständnis der Firmen vorausgesetzt)
Die Auskünfte basieren auf dem Prinzip von Empfehlungen. Das Berufsregister kennt drei Abstufungen: "Empfohlen", "Mit Vorbehalt empfohlen" und "Nicht empfohlen". Näheres darüber ist dem pdf-Dokument "Kriterien und Erläuterungen" zu entnehmen.