Verschiedene Vergabeinstanzen verlangen bei der Offerteingabe auch eine Bestätigung des Berufsregisters, dass der allgemein verbindlich erklärte GAV durch die jeweilige Firma eingehalten wird. Diese ebenfalls kostenlose Dienstleistung wird jedes Jahr von zahlreichen Firmen genutzt. Das Berufsregister stellt GAV-Bestätigungen zwischen Montag und Freitag in der Regel innert Tagesfrist aus und verschickt diese als pdf-Dokumente via Mail. Die Gültigkeit einer GAV-Bestätigung ist auf drei Monate beschränkt.
Bestätigungen können direkt online bestellt werden.