Die ZPBK ist das zentrale Vollzugsorgan des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) des Maler- und Gipsergewerbes. Sie hat den Vollzug jedoch im Sinne einer Vollmacht an die Regionalen Paritätischen Berufskommissionen (RPBK) delegiert und wirkt in der Regel als Rekursinstanz.
- Regionale Paritätische Berufskommissionen des Maler- und Gipsergewerbes (RPBK)
Den RPBK obliegt grundsätzlich der erstinstanzliche Vollzug des GAV, der ihnen von der ZPBK im Sinne einer Vollmacht delegiert wurde. Sie sind befugt, bei den Maler- und Gipserbetrieben ihrer Regionen Lohnbuch- oder Baustellenkontrollen durchzuführen und Verletzungen des GAV mit Konventionalstrafen und Verweisen zu ahnden.
Der Verein Gimafonds ist zuständig für das Inkasso des allgemein verbindlichen Berufs- und Vollzugskostenbeitrages der Maler- und Gipserbranche. Er unterstützt die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer des Gewerbes.
- Paritätische Berufskommission für das Schweizerische Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme (PBK)
Die PBK ist das zentrale Vollzugsorgan des GAV des Decken- und Innenausbaugewerbes. Sie ist befugt, bei den Betrieben Lohnbuch- oder Baustellenkontrollen durchzuführen und Verletzungen des GAV mit Konventionalstrafen und Verweisen zu ahnden.
- Paritätische Berufskommission für das Schweizerische Gerüstbaugewerbe (PBK)
Die PBK ist das zentrale Vollzugsorgan des GAV des Gerüstbaugewerbes. Sie ist befugt, bei den Betrieben Lohnbuch- oder Baustellenkontrollen durchzuführen und Verletzungen des GAV mit Konventionalstrafen und Verweisen zu ahnden.
- Zentrale Paritätische Berufskommission Plattenleger (ZPBK)
Die ZPBK ist das zentrale Vollzugsorgan des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) des Plattenlegergewerbes. Sie hat den Vollzug jedoch im Sinne einer Vollmacht an die vier Regionalen Paritätischen Berufskommissionen (RPBK) Bern, Zentralschweiz, Zürich sowie Aargau/Solothurn delegiert und wirkt in der Regel als Rekursinstanz. Die RPBK sind befugt, bei den Betrieben ihrer Regionen Lohnbuch- oder Baustellenkontrollen durchzuführen und Verletzungen des GAV mit Konventionalstrafen und Verweisen zu ahnden.